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GETSTEMP · RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsentwurf für die Nutzung von GetStemp durch Unternehmen.

Stand: 12. Oktober 2026
Arbeitsfassung – noch nicht rechtlich freigegeben

Diese Texte enthalten noch offene Angaben. Insbesondere Kündigungsregelungen und Angaben zu Dienstleisterverträgen sind noch nicht abschließend festgelegt. Vertragsentwürfe sind noch keine vereinbarten Vertragsbedingungen.

Auf dieser Seite

  1. 1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsunterlagen
  2. 2. Registrierung und Vertragsschluss
  3. 3. Leistungsumfang
  4. 4. Prämien und Verhältnis zu Endkunden
  5. 5. Inhalte, Designs und Rechte Dritter
  6. 6. Nachrichten, Automationen und Einwilligungen
  7. 7. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
  8. 8. Mitwirkung und Sicherheit
  9. 9. Preise und Zahlung
  10. 10. Laufzeit und ordentliche Kündigung
  11. 11. Betrieb, Drittanbieter und Änderungen
  12. 12. Rechtswidrige Inhalte, Sperrung und außerordentliche Kündigung
  13. 13. Mängel und Unterstützung
  14. 14. Haftung von GetStemp
  15. 15. Verantwortung des Kunden und Freistellung
  16. 16. Datenherausgabe, Vertragsende und Anbieterwechsel
  17. 17. Datenschutz
  18. 18. Schlussbestimmungen

1. Anbieter, Kundenkreis und Vertragsunterlagen

1.1 Anbieter von GetStemp ist Samwel Najaryan (Einzelunternehmer), handelnd unter GetStemp, Anschrift Samwel Najaryan, c/o Postflex #6022, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Deutschland, E-Mail hello@getstemp.de („GetStemp“).

1.2 Diese AGB gelten für Verträge über die GetStemp-Plattform mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Das kostenpflichtige Angebot richtet sich ausschließlich an diesen Kundenkreis. Die Nutzung einer Kundenkarte durch Endkunden macht diese nicht zu Vertragspartnern des B2B-Abonnements.

Noch offen: Die Umsetzung und Prüfung der B2B-Beschränkung im Bestellprozess ist noch abzuschließen.

1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für personenbezogene Daten im Auftrag gilt vorrangig der Auftragsverarbeitungsvertrag. Danach gelten die vereinbarte Leistungsbeschreibung und diese AGB. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn GetStemp ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt. Datenschutzinformationen sind kein pauschaler Einwilligungstext.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Ein Unternehmenskonto ist mit zutreffenden Angaben einzurichten. Die handelnde Person muss zum Abschluss beziehungsweise zur Verwaltung des Vertrags für den Kunden berechtigt sein. Sie wird dadurch nicht automatisch selbst Vertragspartner oder Bürge.

2.2 E-Mail-Bestätigung und Vervollständigung des Unternehmensprofils stellen noch keine Freigabe für die Verarbeitung produktiver Endkundendaten und keinen kostenpflichtigen Abo-Vertrag dar. Eine kostenlose Vorschau wandelt sich nicht ohne gesonderte kostenpflichtige Bestellung in ein Abo um.

2.3 Die Darstellung von Tarifen ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit der eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn GetStemp die Bestellung in Textform annimmt oder den bestellten kostenpflichtigen Zugang nach vorheriger eindeutiger Information freischaltet. Eine bloße technische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wird.

2.4 Vor der Bestellung werden Preis, Abrechnungsintervall, Laufzeit und Kündigungsregeln sowie die einbezogenen Vertragsunterlagen angezeigt. Der Kunde kann Eingaben prüfen und berichtigen. Die maßgeblichen Unterlagen werden ihm nach Abschluss in speicherbarer Form bereitgestellt. Vertragssprache ist Deutsch.

Noch offen: Bestellablauf, Einbeziehung dieser Bedingungen, AVV-Abschluss und Bereitstellung einer dokumentierten Vertragsfassung sind noch abschließend festzulegen.

3. Leistungsumfang

3.1 GetStemp stellt die vereinbarten Funktionen zur digitalen Kundenbindung als über das Internet nutzbare Software bereit. Dazu gehören nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung insbesondere die Gestaltung von Kundenkarten, Verwaltung von Programmen und Stempeln, Prämienfunktionen, QR-Mitarbeiter-Scanner sowie Nachrichten und Automationen. Ein Anspruch besteht auf die ausdrücklich vereinbarten Funktionen, nicht auf lediglich angekündigte Entwicklungen.

3.2 Beide Tarife umfassen den vereinbarten Funktionsumfang ohne Einrichtungsgebühr, Umsatzprovision oder gesonderte Modulpreise sowie unbegrenzt viele Kundenkarten. „Unbegrenzt“ erlaubt rechtmäßige Nutzung für die vereinbarten Geschäftsbereiche; es ist kein Recht zum Betrieb fremder, unvereinbarter Hosting- oder Massendatendienste. Verdeckte Kartenobergrenzen oder nachträgliche nutzungsabhängige Aufpreise werden dadurch nicht eingeführt.

3.3 Erforderliche technische Schutzmaßnahmen gegen Angriffe, missbräuchliche Massenzugriffe oder konkrete Überlastung sind zulässig. Sie müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Bei einer Beeinträchtigung vertragsgemäßer Nutzung informiert GetStemp den Kunden und sucht eine Lösung. Diese Regelung berechtigt nicht zur willkürlichen Leistungsverkürzung.

3.4 Geräte, Mobilfunk-/Internetzugang und gegebenenfalls ausdrücklich gesondert angebotene Aufsteller sind nur Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart ist. Die Kosten gesonderter Lieferungen oder Leistungen werden vor einer zusätzlichen Bestellung ausgewiesen. Aus „alle Funktionen inklusive“ folgen keine unangekündigten Zusatzentgelte.

3.5 GetStemp schuldet keine bestimmte Umsatzsteigerung, Zahl wiederkehrender Kunden, Öffnungsrate oder Google-Bewertung. Beispielzahlen auf der Website beschreiben keine garantierte wirtschaftliche Wirkung. Zusagen in einer individuellen Leistungsvereinbarung bleiben verbindlich.

4. Prämien und Verhältnis zu Endkunden

4.1 Der Kunde ist Betreiber und Ansprechpartner seines Kundenbindungsprogramms. Er verantwortet das Prämienversprechen, die rechtmäßigen Teilnahmebedingungen, die Einlösung und seine Angebote an Endkunden. GetStemp wird durch die technische Kartenbereitstellung grundsätzlich weder Verkäufer der angebotenen Waren noch Schuldner der Prämie.

4.2 Der Kunde informiert Endkunden vor Teilnahme klar über Stempelvoraussetzungen, Prämien, Einlösung und zulässige Fristen. Änderungen dürfen bereits entstandene Ansprüche nicht rechtswidrig entwerten. Der Kunde darf insbesondere nicht den Eindruck erwecken, eine von ihm zugesagte Prämie werde von GetStemp finanziert oder garantiert.

4.3 Bei Beendigung oder Unterbrechung des Programms regelt der Kunde die Ansprüche seiner Endkunden rechtmäßig. Eine Kündigung gegenüber GetStemp beseitigt seine bereits begründeten Verpflichtungen nicht. GetStemp haftet weiterhin nach Ziffer 14 für eigene Pflichtverletzungen.

5. Inhalte, Designs und Rechte Dritter

5.1 Der Kunde ist für von ihm oder seinen berechtigten Nutzern eingestellte oder veranlasste Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Logos, Bilder, Motive, Geschäftsnamen, Texte, Links, Angebote, Preise, Prämienbedingungen, Nachrichten und Automationsregeln. Er prüft vor Veröffentlichung, ob die erforderlichen Nutzungsrechte und sonstigen Erlaubnisse vorliegen.

5.2 Der Kunde darf keine Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte verletzen. Er beachtet insbesondere Werbe-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Jugendschutzrecht sowie einschlägige branchenspezifische Vorschriften. Aus der technischen Möglichkeit einer Gestaltung oder eines Versands folgt keine rechtliche Freigabe.

5.3 Unzulässig sind insbesondere Spam, Phishing, Schadsoftware, täuschende Absenderangaben, rechtswidrige diskriminierende oder gewaltbezogene Inhalte sowie rechtswidrige Angebote. Sonderangebote, Preiswerbung, Gewinnspiele und Bewertungsanfragen müssen wahr, verständlich und rechtlich zulässig sein. Erforderliche Bedingungen, Einschränkungen und Pflichtinformationen dürfen nicht verschleiert werden.

5.4 Für von GetStemp bereitgestellte eigene Vorlagen und deren zugesicherte Nutzungsrechte trägt GetStemp seine eigene Verantwortung. Der Kunde bleibt für seine Bearbeitungen, Kombinationen und den konkreten Verwendungskontext verantwortlich. Die Pflicht zur Inhaltsprüfung des Kunden befreit GetStemp nicht von eigenen gesetzlichen Prüf- und Reaktionspflichten.

6. Nachrichten, Automationen und Einwilligungen

6.1 Der Kunde bestimmt Inhalt, Anlass, Zielgruppe und Zeitpunkt seiner Nachrichten. Er darf werbliche Nachrichten nur an Empfänger senden lassen, für die eine nachweisbare rechtliche Berechtigung besteht. Erforderliche Einwilligungen müssen freiwillig, informiert, hinreichend bestimmt, vor dem Versand erteilt und jederzeit für die Zukunft widerrufbar sein.

6.2 Weder der Erwerb einer Ware noch das Speichern einer Wallet-Karte, das Vorzeigen oder Scannen eines Kartencodes, die Angabe einer Wiederherstellungsadresse oder die technische Browser-/Wallet-Erlaubnis für Mitteilungen genügt für sich als Werbeeinwilligung. Die Plattformregeln verlangen für die angebotenen Marketingfunktionen eine passende dokumentierte Werbeentscheidung; der Kunde darf Einwilligungs- und Sperrprüfungen nicht umgehen.

6.3 Der Kunde dokumentiert insbesondere den bei Einwilligung verwendeten Text, Zeitpunkt, Umfang, ausgebendes Geschäft und Widerrufe. Er informiert über Zweck, Kanal und gegebenenfalls eingesetzte Profilbildung. Er sorgt für einen einfachen Widerrufsweg und berücksichtigt Widerrufe unverzüglich. Auf eine rechtlich zulässige, sachlich begründete Nachfrage stellt er GetStemp die zur Prüfung eines konkreten Versands erforderlichen Nachweise zur Verfügung.

6.4 Der Kunde prüft automatisierte Erinnerungen und Bewertungsanfragen wie manuell verfasste Nachrichten. Werbung wird nicht dadurch zur notwendigen Servicemitteilung, dass sie als Automation oder Kartenupdate versandt wird. GetStemp darf bei konkreten Hinweisen auf fehlende Berechtigung den betroffenen Versand nach Ziffer 12 vorläufig stoppen.

6.5 GetStemp setzt die vereinbarten technischen Einwilligungs- und Zugriffskontrollen um und beachtet eigene Pflichten. Eine Rechtsberatung oder Prüfung sämtlicher Kundenkampagnen gehört nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung zum Leistungsumfang; GetStemp übernimmt keine Gewähr für die vom Kunden rechtlich zu beurteilenden Inhalte.

7. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

7.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht ausschließliche Recht, die Plattform für die vereinbarten eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Eine Weitervermietung oder Bereitstellung als eigenständiger Dienst für Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.

7.2 Der Kunde räumt GetStemp an seinen Inhalten nur die Rechte ein, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind: Speicherung, technisch notwendige Bearbeitung wie Größen- und Formatänderung, Vervielfältigung, Darstellung und Übertragung an die vom Kunden bestimmten Empfänger und beauftragten technischen Dienstleister. Die Rechteeinräumung ist nicht ausschließlich, zweckgebunden und auf die erforderliche Dauer begrenzt. Berechtigte Aufbewahrung und technische Auslaufzeiten nach Vertragsende bleiben im notwendigen Umfang möglich.

7.3 Eine Nutzung von Kundenlogos oder Kundeninhalten für Referenzwerbung von GetStemp bedarf einer gesonderten Berechtigung. Diese AGB erlauben weder den Verkauf personenbezogener Endkundendaten noch deren Verwendung für fremde Werbung oder das Training von KI-Modellen. Datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse entstehen nicht allein durch eine urheberrechtliche Lizenz.

7.4 Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche Informationen, Zugangsdaten und schutzwürdige Inhalte der anderen Partei vertraulich. Offenlegungen zur erforderlichen Vertragserfüllung gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur zulässigen Rechtsverfolgung bleiben möglich.

8. Mitwirkung und Sicherheit

8.1 Der Kunde hält Unternehmens- und Kontaktdaten aktuell, vergibt Rollen nach Bedarf und entzieht ausscheidenden Nutzern den Zugang. Er schützt Zugangsdaten und nutzt angebotene Sicherheitsfunktionen angemessen. Für das Verhalten von Personen, deren er sich zur Erfüllung eigener Pflichten bedient, gilt die gesetzliche Zurechnung; es wird keine verschuldensunabhängige Haftung für jeden fremden Zugriff vereinbart.

8.2 Der Kunde meldet erkennbare Störungen, unberechtigte Zugriffe und missbräuchliche Verwendung unverzüglich und unterstützt die Aufklärung im zumutbaren Umfang. Er darf keine Sicherheitsmechanismen umgehen oder die Plattform außerhalb der vereinbarten Nutzung belasten.

8.3 Der QR-Mitarbeiter-Scanner ist entsprechend der Produktbeschreibung einzusetzen. Die Kundenkarte wird gescannt; ein Stempel oder eine Einlösung entsteht erst nach Bestätigung durch das Geschäft. Ein Kartencode kann kopiert werden und ist kein Nachweis eines Einkaufs oder der Identität. Das Geschäft prüft den berechtigten Besuch beziehungsweise die tatsächliche Belohnungsausgabe. Der private Scannerlink und die PIN dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden; bei Verlust oder einem Wechsel der Berechtigten sind sie zu ändern oder zu sperren.

8.4 Der Kunde sichert eigene Originaldateien und nutzt bereitgestellte Exportmöglichkeiten in angemessenem Umfang. Diese Mitwirkung ersetzt weder vereinbarte Sicherungspflichten von GetStemp noch dessen Pflicht, eigene Fehler zu vertreten.

9. Preise und Zahlung

9.1 Der Monatstarif kostet 35 Euro je Abrechnungsmonat. Der Jahrestarif kostet 360 Euro je Abrechnungsjahr, entsprechend rechnerisch 30 Euro pro Monat, zahlbar jährlich. Maßgeblich ist das vor Bestellung konkret vereinbarte Angebot. Bereits vereinbarte Preise bestehender Verträge werden durch die Veröffentlichung neuer Angebotspreise nicht geändert.

9.2 Die vereinbarten Preise sind Endpreise. GetStemp wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Ein späterer Wechsel der steuerlichen Behandlung berechtigt nicht automatisch zur rückwirkenden oder zusätzlichen Erhöhung bereits vereinbarter Endpreise.

9.3 Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Zahlungsarten und Zahlungsanbieter werden vor der Bestellung mitgeteilt. Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden. Eine fehlgeschlagene Zahlung begründet nur die gesetzlich zulässigen Verzugsfolgen.

9.4 Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen.

9.5 Preisänderungen für bestehende Verträge bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung. Eine allgemeine Erhöhung nach freiem Ermessen oder allein durch Änderung der Preisseite ist nicht vereinbart.

10. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Noch offen: Die Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung sind noch offen. Diese Vertragsfassung ist deshalb noch nicht zur Vereinbarung eines kostenpflichtigen Abonnements freigegeben.

Noch offen: 10.1 Monatstarif: Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist sind noch nicht festgelegt.

Noch offen: 10.2 Jahrestarif: Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfrist sind noch nicht festgelegt. Bestätigt ist der Preis von 360 Euro jährlich.

10.3 Beide Parteien können in Textform kündigen, insbesondere per E-Mail an die jeweils bekannte Kontaktadresse. Für Kunden ist hello@getstemp.de der Kündigungskontakt. Ein angebotener Kündigungsweg im Abrechnungsportal kann ebenfalls genutzt werden; er ist nicht der einzige zulässige Weg. GetStemp bestätigt Eingang und Beendigungszeitpunkt in Textform.

10.4 Die bloße Archivierung eines Unternehmenskontos oder das Löschen einer Wallet-Karte ersetzt keine Abo-Kündigung. Eine hinreichend klare Erklärung, alle vertraglichen Leistungen beenden zu wollen, wird jedoch nicht allein wegen einer abweichenden Bezeichnung ignoriert.

10.5 Rechte zur außerordentlichen Kündigung und zwingende Rechte zum Anbieterwechsel nach Ziffer 16 bleiben unberührt. Endet der Vertrag aus einem Grund vorzeitig, der zur Erstattung vorausbezahlter Entgelte berechtigt, werden nicht verbrauchte Entgelte zeitanteilig erstattet; eine pauschale Klausel „keine Erstattung“ gilt nicht.

11. Betrieb, Drittanbieter und Änderungen

11.1 GetStemp betreibt und wartet die Plattform mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Das Fehlen einer festen Quote hebt die Pflicht zur funktionsfähigen Bereitstellung und die gesetzlichen Mängelrechte nicht auf.

11.2 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt und bei voraussichtlich relevanter Beeinträchtigung angemessen angekündigt. Dringende Sicherheitsarbeiten können ohne Vorankündigung erforderlich sein. Umfang und Dauer werden auf das notwendige Maß begrenzt.

11.3 Wallets, Push-Dienste und sonstige Anbindungen können eigene Vorgaben, Zustellgrenzen und Darstellungsregeln haben. GetStemp verspricht keine Kontrolle über Geräte- oder Anbietereinstellungen und keine garantierte Kenntnisnahme einer Nachricht. Eine fehlende Kontrolle über Dritte befreit GetStemp nicht pauschal von seinen Pflichten zur Auswahl, Integration, Überwachung und Abhilfe im geschuldeten Umfang. Gesetzliche Zurechnung von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

11.4 Technische Anpassungen zur Sicherheit, Rechtskonformität oder Weiterentwicklung sind zulässig, soweit die vereinbarte Kernleistung und berechtigten Interessen des Kunden angemessen gewahrt bleiben. Wesentliche nachteilige Leistungsänderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Eine Ankündigung mit fingierter Zustimmung durch Schweigen genügt nicht allgemein.

12. Rechtswidrige Inhalte, Sperrung und außerordentliche Kündigung

12.1 GetStemp kann erforderliche, verhältnismäßige Maßnahmen treffen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, unberechtigten Nachrichtenversand, einen erheblichen Sicherheitsvorfall oder eine erhebliche Vertragsverletzung bestehen. Regelmäßig wird zunächst nur die betroffene Funktion oder der betroffene Inhalt beschränkt.

12.2 Soweit der Zweck der Maßnahme und gesetzliche Vorgaben es erlauben, erhält der Kunde vor einer Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Bei dringender Gefahr, eindeutigem Rechtsverstoß oder einer behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anordnung kann unverzüglich gehandelt werden. Vorgeschriebene Begründungen und Mitteilungen werden unter Beachtung gesetzlicher Ausnahmen erteilt. Die Maßnahme wird aufgehoben, sobald ihre Voraussetzungen entfallen.

12.3 Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Leistungssperre erst nach angemessener Mahnung und Ankündigung, soweit ein gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht besteht. Datenschutzrechte, zwingende Datenherausgabepflichten und verhältnismäßige Möglichkeiten zur Datensicherung werden nicht als Druckmittel ausgeschlossen.

12.4 Meldungen und Anträge auf Überprüfung sind unter hello@getstemp.de möglich. Der Kunde kann eine konkrete Maßnahme begründet beanstanden. Eine automatische Rechtsfreigabe aller Inhalte, eine lückenlose Vorabkontrolle oder eine Beschränkung gesetzlicher Beschwerde- und Gerichtswege wird nicht vereinbart.

12.5 Jede Partei kann aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. Soweit erforderlich, ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen. Eine bloße Bagatelle berechtigt nicht automatisch zur vollständigen, dauerhaften Kontosperrung.

13. Mängel und Unterstützung

13.1 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistung. Der Kunde beschreibt erkennbare Störungen so genau wie zumutbar und ermöglicht erforderliche, angemessene Prüfungen. GetStemp bearbeitet Störungen entsprechend ihrer Bedeutung und trifft geeignete Abhilfemaßnahmen.

13.2 Eine Supportmeldung oder die Pflicht zur Mitwirkung ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelansprüche. GetStemp sagt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden erstellten Angebote zu. Eigene vertragliche Einrichtungs- oder Beratungsleistungen bleiben im vereinbarten Umfang geschuldet.

14. Haftung von GetStemp

14.1 GetStemp haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere soweit anwendbar nach dem Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben unberührt.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GetStemp für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine pauschale Begrenzung auf einen Monatsbeitrag wird nicht vereinbart.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen, soweit sie in dieser Eigenschaft tätig werden.

14.4 Gesetzliche Ansprüche auf Leistung, Minderung, zulässige Rückzahlung oder Vertragsbeendigung werden durch die Schadensersatzregelung nicht pauschal beseitigt. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Vereinbarte Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten von GetStemp werden nicht allein dadurch auf den Kunden übertragen, dass diesem Exporte möglich sind.

15. Verantwortung des Kunden und Freistellung

15.1 Wird GetStemp von einem Dritten wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen Ziffer 5 oder 6 berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde GetStemp im rechtlich zulässigen Umfang von den daraus entstehenden Ansprüchen frei. Die Freistellung erfasst nur Schäden und angemessene erforderliche Rechtsverteidigungskosten, die durch den schuldhaften Pflichtverstoß verursacht wurden. Sie begründet keine verschuldensunabhängige Garantie für sämtliche Nutzerinhalte.

15.2 GetStemp informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, stellt die erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen seiner vorherigen Zustimmung; diese darf nicht unbillig verweigert werden. Dringende Maßnahmen zur Wahrung von Fristen und zur Schadensminderung bleiben zulässig.

15.3 Erstattungsfähig sind nur notwendige, angemessene Kosten. Eine Beauftragung über gesetzliche Vergütungssätze hinaus wird mit dem Kunden abgestimmt, soweit nicht besondere, nachweisbare Umstände eine sofortige weitergehende Beauftragung erforderlich machen. Doppelte Erstattung ist ausgeschlossen. Der Kunde darf Einwendungen gegen Grund und Höhe des Drittanspruchs und der Kosten erheben.

15.4 Soweit GetStemp den Schaden selbst verursacht oder mitverursacht hat, gelten die gesetzlichen Regeln über Mitverantwortung und internen Ausgleich. Die Freistellung gilt insbesondere nicht für eigene rechtswidrige Inhalte, eigene Datenschutzverstöße oder eigene Pflichtverletzungen von GetStemp. Eine pauschale Übernahme von gegen GetStemp verhängten Bußgeldern oder Strafen durch den Kunden wird nicht vereinbart.

15.5 Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, behördliche Befugnisse und sonstige zwingende Rechte Dritter werden nicht durch diese interne Vereinbarung eingeschränkt. Ein gesetzlicher Ausgleich zwischen tatsächlich Verantwortlichen bleibt unberührt.

16. Datenherausgabe, Vertragsende und Anbieterwechsel

16.1 Der Kunde kann die ihm zugeordneten exportierbaren Daten und digitalen Inhalte im gesetzlich und vertraglich geschuldeten Umfang herausverlangen. GetStemp darf diese nicht allein wegen eines Streits über Entgelte dauerhaft zurückhalten. Berechtigungen, Datenschutz und Rechte anderer Nutzer sind zu beachten.

16.2 Soweit GetStemp einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 bereitstellt, gelten deren zwingende Wechsel- und Informationsrechte. Der Kunde kann unter hello@getstemp.de einen Wechsel zu einem anderen Anbieter, eine Übertragung auf eigene IT oder die gesetzlich vorgesehene Beendigung mit Löschung verlangen. GetStemp informiert über Ablauf, technische Voraussetzungen und erkennbare Risiken.

16.3 Für den Anbieterwechsel beträgt die Ankündigungsfrist höchstens zwei Monate. Anschließend wird der Wechsel ohne unangemessene Verzögerung grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen ermöglicht. Gesetzlich geregelte Ausnahmen wegen technischer Undurchführbarkeit und das Recht des Kunden auf eine Verlängerung bleiben bestehen. GetStemp leistet die erforderliche angemessene Unterstützung, wahrt während des Übergangs die geschuldete Kontinuität und Sicherheit und stellt nach Ende des Übergangs eine Datenabrufmöglichkeit für mindestens 30 Kalendertage bereit, soweit der Kunde nicht wirksam eine frühere Löschung verlangt.

16.4 Mit erfolgreichem Wechsel beziehungsweise bei einer gesetzlich vorgesehenen Beendigung mit Löschung endet der betroffene Vertrag nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln. GetStemp informiert über die Beendigung. Für den gesetzlich geschuldeten Standardwechsel, die Datenbereitstellung und den Datenabzug wird nach diesem Entwurf kein zusätzliches Wechselentgelt und keine gesonderte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Bis zur wirksamen Beendigung geschuldete Nutzungsentgelte bleiben unberührt; danach vorausbezahlte Beträge werden zeitanteilig erstattet.

16.5 Exportierbar sind insbesondere kundeneigene Unternehmens- und Programmdaten, Kartengestaltungen und bereitgestellte Dateien, Karten- und Stempelstände, Buchungs- und Prämieninformationen, Nachrichten-/Automationskonfigurationen und rechtlich herauszugebende Einwilligungsnachweise sowie erforderliche Metadaten. Nicht herausgegeben werden fremde Mandantendaten, private Schlüssel von GetStemp oder solche geschützten internen Daten, die nach dem anwendbaren Recht vom Export ausgenommen sind. Ausnahmen dürfen den gesetzlich vorgesehenen Wechsel nicht verhindern oder verzögern.

16.6 Einzelheiten zu Datenstrukturen, Formaten, Schnittstellen und technischen Einschränkungen werden in einem aktuellen Verzeichnis bereitgestellt: Noch offen: Das vollständige Exportverzeichnis mit Datenstrukturen, Formaten und Schnittstellen wird noch ergänzt.. Die Kompatibilität eines fremden Systems wird nicht garantiert; gesetzlich geschuldete Interoperabilität und Unterstützung bleiben bestehen. Insbesondere können Wallet-Anbieter eine erneute Ausstellung oder Zustimmung der Karteninhaber verlangen; diese Grenzen sind vor dem Wechsel konkret zu erklären.

16.7 Nach der erforderlichen Rückgabe-/Abrufphase werden Daten nach den gesetzlichen Vorgaben und dem AV-Vertrag gelöscht, soweit keine konkrete Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine bloße Archivierung genügt hierfür nicht. Der Kunde bleibt für seine Endkundenkommunikation und die Erfüllung offener Prämienversprechen verantwortlich.

Noch offen: Die vollständigen Export-, Wechsel- und Löschverfahren befinden sich noch in Abstimmung. Die derzeitige Exportfunktion bildet diese Vertragsentwürfe noch nicht vollständig ab.

17. Datenschutz

17.1 Die Parteien beachten ihre jeweiligen Datenschutzpflichten. Vor der Verarbeitung produktiver Endkundendaten im Auftrag schließen sie einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde verantwortet insbesondere die Rechtmäßigkeit der von ihm bestimmten Zwecke, Informationen an Betroffene und erforderliche Einwilligungen. GetStemp verantwortet die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als Auftragsverarbeiter sowie seine eigenen Verarbeitungen.

17.2 Keine Partei darf sich durch diese AGB von zwingenden Pflichten oder Haftung gegenüber Betroffenen freizeichnen. Anfragen, Vorfälle, Drittlandübermittlungen, Unterauftragsverarbeiter und Löschung werden im AV-Vertrag konkret geregelt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbares Recht, insbesondere Datenschutz-, Wettbewerbs- und Datenrecht, bleibt unberührt.

18.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung kann nur gesondert und im gesetzlich zulässigen Umfang getroffen werden. Die bloße Unternehmereigenschaft eines Kunden wird nicht mit Kaufmannseigenschaft gleichgesetzt.

18.3 Änderungen dieser AGB werden für bestehende Verträge nur aufgrund wirksamer Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage verbindlich. Schweigen oder bloße weitere Nutzung gilt nicht pauschal als Zustimmung zu Vertragsänderungen.

18.4 Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Es erfolgt keine automatische Ersetzung durch eine Klausel, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Stand des Entwurfs: 12. Oktober 2026.

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